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Das Ziel der Hausarbeit ist die Vermittlung eines fachwissenschaftlichen Sachverhalts in schriftlicher Form. Dabei wird das bereits im Referat präsentierte Thema im Rahmen einer ausgewählten Fragestellung systematisch vorgestellt und kritisch erörtert. Unterschiedliche Thesen und Forschungsmeinungen dürfen hier detaillierter ausgeführt werden.

Das Verfassen wissenschaftlicher Texte erfordert stets den Nachweis von Fakten und Belegen. Dieser Nachweis erfolgt durch Fußnoten im Text, in denen die Nachweise zu nennen sind (Literatur, antike Textquellen usw.). Ein Zitat dient daher nicht nur dem Nachweis von Fakten, sondern auch der Abgrenzung zwischen Gedanken und Erkenntnissen Dritter zu den eigenen.

Das korrekte Zitat garantiert die Nachvollziehbarkeit des Arguments und schützt das geistige Urheberrecht Dritter. Das Nichteinhalten des richtigen Zitierens verstößt gegen die wissenschaftliche Ethik (Plagiat!).

Jede wissenschaftliche Disziplin hat ihre eigenen Zitierrichtlinien. Die Klassische Archäologie zitiert nach den Richtlinien des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI), die Archäologie der Römischen Provinzen zitiert nach den Richtlinien der Römisch-Germanischen Kommission (RGK). Die Archäoinformatik akzeptiert alle Zitierrichtlinien, solange diese konsistent sind.

Zu den Richtlinien des DAI gelangen Sie hier:

Zu den Richtlinien der RGK (in der Kurzfassung) gelangen Sie hier.

Für eine automatische Erstellung von Literaturlisten während des Verfassens längerer Arbeiten können Bibliographieprogramme genutzt werden, die verwendete Literatur ordnen und in einer Datenbank zusammenfassen.

Bei der Generierung von Literaturlisten für Haus- oder Abschlussarbeiten ist aber zu beachten: Trotz der Eingabe der entsprechenden Richtlinien wird Literatur nicht immer korrekt zitiert. Eine zusätzliche Überprüfung ist also notwendig.

Die gängigsten Bibliographieprogramme sind:

  • Citavi
  • Zotero

Weitere Hinweise zum Aufbau einer Hausarbeit, den Formalia und zu Bibliographieprogrammen finden Sie hier.

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