Mitteilung des Studiendekans über Maßnahmen, die der aktuellen Notsituation geschuldet sind und zunächst bis zum 20.4.2020 durchgeführt werden.
Modulprüfungen 16.3. bis 31.3.2020: Präsenzprüfungen sollen grundsätzlich vermieden werden. Damit alle bis zum Semesterende angesetzten Prüfungen dennoch durchgeführt werden und den Studierenden zugutekommen können, sollen diese durch einen Essay ersetzt werden. Es wird daher dringend empfohlen, Essays über den Prüfungsstoff verfassen zu lassen, wo immer das zu verantworten ist. Auch Sprachkurse sollen mit einer Essayprüfung abgeschlossen werden, sofern dies möglich ist. Diese Prüfung muss bis zum 31.3.2020 abgelegt worden sein. Art und Umfang legen die Prüfenden fest und teilen diese den Studierenden zügig mit; der Essay soll jedoch nicht mehr als fünf Seiten umfassen. Für die Erstellung des Essays sollen keine Bibliotheken genutzt werden. Der Essay soll als PDF-Dokument den Prüfenden per Mail über den Smail-Acount zugeschickt werden. Die Prüfung wird mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Der in KLIPS hinterlegte Prüfungstermin bleibt bestehen.
Studierende, die diese Prüfung nicht wahrnehmen wollen (z.B. weil sie eine Note ausgewiesen haben möchten), haben die Möglichkeit, eine Prüfung in der vorgesehenen Form im Sommersemester abzulegen. Rücktritte sind ohne Angabe von Gründen bis 31.3.2020 möglich. Auch nicht zur Prüfung erschienene Studierende gelten als zurückgetreten; sie müssen sich zum späteren Termin für die Modulprüfung neu anmelden.
Diese Regelungen gelten nur für Präsenzprüfungen; Hausarbeiten sind davon nicht betroffen. Diese mussten darüber hinaus ja bis zum 15.3.2020 abgegeben worden sein.
Modulprüfungen ab 1.4.2020: Modulprüfungen zwischen 1.4.2020 und vorerst 19.4.2020 werden auf einen späteren Termin verschoben.
Im Fall noch nachzuholender Modulprüfungen wird die Überprüfung von Modulvoraussetzungen für Folgemodule im Sommersemester ausgesetzt.
Protokolle werden ohne Unterschrift gescannt zur Gültigsetzung im Prüfungsamt angenommen und in einem digitalen Verzeichnis abgelegt. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt im Original mit Unterschrift nachgereicht werden. Die Institute benutzen zur elektronischen Zusendung der Protokolle die Mailadresse pruefung-philfakuni-koeln.de
Abschlussarbeiten, Einreichung: Die Studierenden reichen die Abschlussarbeiten elektronisch ein (Voraussetzung: sie sind eingeschrieben). Das Prüfungsamt lädt bei großen Dateien die Abschlussarbeiten auf Gigamove hoch und teilt den Prüfenden den entsprechenden Link mit. Die Papierfassung mit CD muss nach der Wiederöffnung des Prüfungsamts bzw. bis spätestens zur Aushändigung des Zeugnisses im Prüfungsamt eingereicht werden.
Abschlussarbeiten, Verlängerung: Die im Zulassungsschreiben jeweils kommunizierte Abgabefrist gilt auch weiterhin. Eine Verlängerung von vier Wochen ohne Attest, z.B. wegen Nichtzugänglichkeit der Bibliotheken, ist möglich. Der entsprechende Antrag muss vor Ablauf der Frist gestellt werden. Wurde bereits eine Verlängerung gewährt, ist eine weitere Verlängerung über die in den Prüfungsordnungen festgelegten vier Wochen hinaus jedoch nicht möglich. Von der Verlängerung bleibt eine mögliche Zulassung zum Masterstudium unberührt.
Studierende, die aufgrund von Unzugänglichkeit konkrete notwendige Literatur nicht zurückgreifen konnten, sollen das bei der Abgabe der Arbeit vermerken und konkret benennen; die Prüfenden sollen das bei der Bewertung angemessen berücksichtigen bzw. den Studierenden nicht zur Last legen.
Die Prüfenden sollen während der Bibliotheksschließungen ausschließlich Themen vergeben, die entweder online oder durch von Lehrenden bereitgestellte Literatur bearbeitet werden können.
Es wird aufgrund der Schließung von Bibliotheken zusätzlich die Möglichkeit eines Rücktritts ohne Fehlversuch eingeräumt. Dann ist jedoch die Ausgabe eines neuen Themas notwendig.