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Erweiterte Öffnung der Bibliothek (3. Update)

Mit der Verschärfung der Corona-Regeln an der Universität zu Köln ergeben sich auch neue Regeln für die Nutzung unserer Bibliothek, die wir zu berücksichtigen bitten.

Jeder Nutzer, jede Nutzerin muss ab sofort neben einer Reservation für einen temporären Platz in der Bibliothek einen Beleg über seinen oder ihren 3G-Status zur Verfügung stellen. Dazu muss ein Nachweis der Impfung oder Genesung oder einer aktuellen negativen Testung (offzieller Schnelltest bis zu 24 Stunden alt; PCR-Test bis zu 48 Stunden alt; eigenständig durchgeführte Selbststests sind nicht zulässig) den diensthabenden studentischen Hilfskräften vorgelegt werden, wo der aktuelle Status auf einer Liste vermerkt wird.

Daneben gelten die Regelungen der Anzeige "Erweiterte Öffnung der Bibliothek (2. Update)" entsprechend.