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Aktuelle Meldungen

Corona: Übergang Bachelor-Master

Regelungen aufgrund der Sondersituation durch das Corona-Virus

1. Der Bereich des Prüfungsamts im Philosophikum ist für den Publikumsverkehr seit 16.3.2020 unzugänglich. Der für die Masterzulassung notwendige Dokumentenabgleich/Prüfvermerk für externe Studierende, die ihren Bachelor an einer deutschen Hochschule absolvieren oder absolviert haben, findet daher momentan nicht statt. Für Bewerberinnen und Bewerber, die noch keinen Dokumentenabgleich für das Sommersemester 2020 vorgenommen haben, erfolgt die Einschreibung in den Masterstudiengang unter Vorbehalt. Der Vorbehalt wird erst aufgelöst, wenn der Dokumentenabgleich erfolgt ist. Dies kann im Verlauf des Sommersemesters zu einem noch nicht bekannten Datum stattfinden, bitte beachten Sie die Homepage.

2. Die Einschreibung erfolgt für Studierende mit einem Abschluss an der Universität zu Köln online oder postalisch an das Studierendensekretariat, für Studierende mit einem Abschluss an einer deutschen Universität postalisch an das Studierendensekretariat (beide Gruppen: s. Homepage: https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/index_ger.html), für Studierende mit einem Abschluss an einer ausländischen Universität online an Frau H. Bassenge (h.bassengeSpamProtectionverw.uni-koeln.de) .

3. Für interne Bewerbungen:  bei fehlenden Prüfungsleistungen, die aufgrund des Corona Virus nicht fristgerecht zum 31.3. erbracht werden können, können sich die Studierenden auf eigenen Wunsch/Anfrage ein weiteres Semester im Bachelor zurückmelden und sich  - bei entsprechender Zulassung für ein Semester parallel zum 01.04. in den Master einschreiben. Sobald die letzte Prüfung im BA im Sommersemester 2020 abgelegt ist, würde dann der BA geschlossen. Die Ein- bzw. Umschreibung erfolgt mit einer Rückmeldesperre zum 30.09.2020. D.h., wenn im Laufe des Sommersemesters die Prüfung nicht abgelegt und bewertet wurde, ist eine Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21 nicht möglich. Abgabe der Bachelor-Arbeit (die auch zu den o.g. Prüfungsleistungen gehört): Wir empfehlen den Studierenden dringend, soweit möglich, die Bachelorarbeit fristgerecht zum 31.3. abzugeben, um eine rechtzeitige Begutachtung zu ermöglichen sowie um zum Start des Sommersemesters konzentriert ihr Masterstudium beginnen zu können. Dabei sollten zur Abgabe der BA Arbeit unbedingt die Hinweise auf dieser Seite: http://phil-fak.uni-koeln.de/studium beachtet werden.

4. Für externe Bewerbungen: Das Studierendensekretariat besteht bei der Einschreibung nicht mehr auf einer Exmatrikulationsbescheinigung. Bei Nichtvorlage der Exmatrikulationsbescheinigung erfolgt auch hier eine Rückmeldesperre zum 30.09.2020. D.h., dass die Studierenden, die jetzt Probleme bei ihrer bisherigen Hochschule haben, die letzten BA-Prüfungen abzulegen, bis spätestens 30.09.2020 einen Nachweis der erfolgten Exmatrikulation (neben dem BA-Zeugnis) vorlegen müssen. Dies erfolgt dann in der Geschäftsstelle Masterzulassung der Philosophischen Fakultät.